Schulordnung
1. Umgang miteinander
- Alle gehen respektvoll und rücksichtsvoll miteinander um. Die Schülerinnen und Schüler befolgen die Anweisungen von Erwachsenen
- Beleidigungen, Ausdrücke und Schimpfworte, Körperverletzung, Bedrohung, Erpressung, Mobbing, Gewaltandrohung und sexuelle Belästigung sind verboten.
2. Umgang mit Dingen
- Wir respektieren das Eigentum anderer. Es wird nichts gestohlen, nichts beschädigt oder zerstört.
- Wir halten unser Schulhaus und die Einrichtung sauber. Wir machen nichts kaputt.
- Wir halten unsere Toiletten sauber.
3. Verhalten auf dem Schulgelände
- Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht. Wer zu spät kommt, entschuldigt sich und nennt den Grund des Zuspätkommens.
- Während der Schulzeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Die Lehrkräfte können Ausnahmen zulassen.
- Nach Unterrichtsende verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände.
- Zu Beginn der Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus. In den Pausen halten sie sich in den Bereichen auf, die in den einzelnen Klassen festgelegt werden. Nach dem zweiten Läuten kommen alle Schülerinnen und Schüler zügig zum Klassenzimmer.
- Im Schulhaus verhalten wir uns ruhig.
- Alle tragen dem Schulalltag angemessene Kleidung. Das heißt, Kapuzen und Mützen werden im Schulhaus abgenommen. Es wird keine aufreizende, beleidigende oder gewaltverherrlichende Kleidung getragen
- Das Kaugummikauen im Schulhaus ist verboten. Auf dem ganzen Schulgelände sind keine Energydrinks erlaubt.
- Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauch- und Alkoholverbot.
- Das Mitbringen von Waffen, Messern und Laserpointern ist verboten.
4. Umgang mit Medien
- Auf dem gesamten Schulgelände sind Handys und ähnliche Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte ausgeschaltet. Im Einzelfall können Lehrkräfte Ausnahmen zulassen.
- Computer und das Internet dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers genutzt werden. An den Computern wird nicht gegessen oder getrunken.
5. Entschuldigungen
- Bei Erkrankungen erfolgt vor Unterrichtsbeginn eine telefonische Entschuldigung durch die Eltern im Sekretariat der Schule. Ab dem dritten Krankheitstag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Im Einzelfall entscheidet die Schulleitung über weitere Vereinbarungen.
- Eine Beurlaubung aus wichtigen persönlichen Gründen ist nur auf Antrag möglich.
- Eine Beurlaubung zur Verlängerung von Schulferien ist grundsätzlich nicht möglich.
6. Weiterführende Regeln
- Jede Klasse vereinbart zusätzliche Regeln, die für die Klassen gelten.
Grundsätzlich gelten, ergänzend zu dieser Schulordnung, das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg und das Jugendschutzgesetz.